Allgemeine Geschäftsbedingungen der P4 Immobilien GmbH

Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen der P4 Immobilien GmbH ausdrücklich einverstanden:

§1 Vertrauensverhältnis

Die Tätigkeit der P4 Immobilien GmbH besteht aus der Vermittlung von Immobilien, Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten. Diese Tätigkeit setzt zwischen dem Auftraggeber und der P4 Immobilien GmbH ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich die P4 Immobilien GmbH zu ordnungsgemäßem Geschäftsgebaren verpflichtet.

§2 Provisionsanspruch

Mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptauftrages entsteht der Provisionsanspruch der P4 Immobilien GmbH, wobei die Provision als verdient und fällig gilt, sobald der Hauptauftrag (Kauf- oder Mietvertrag) aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung durch die P4 Immobilien GmbH zustande gekommen ist. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung. Die Provisionssätze sind in den jeweiligen Angeboten dargestellt. Die Provision versteht sich immer inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

§3 Haftungsbeschränkung

Die P4 Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc. vom Verkäufer/ Vermieter bzw. von dessen beauftragtem Vertreter stammen und von der P4 Immobilien GmbH auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf deren Richtigkeit hin zu prüfen. Die P4 Immobilien GmbH, welche diese Informationen lediglich weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Vorbehalten bleiben Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf. Ansonsten haftet die P4 Immobilien GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit der Kunde durch das Verhalten der P4 Immobilien GmbH keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§4 Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen der P4 Immobilien GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde. Sollten gesetzliche Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§5 Doppeltätigkeit

Die P4 Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig oder unentgeltlich tätig sein.

§6 Vertraulichkeit

Sämtliche von der P4 Immobilien GmbH bereitgestellten Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für unseren Kunden bestimmt. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, welche zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Erfolgt ein Verstoß gegen diese Bestimmung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptauftrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der P4 Immobilien GmbH die Provision in ursprünglicher Höhe zu entrichten.

§7 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des Hauptauftrages (Kauf- oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptauftrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

§8 Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Provisionspflicht des Auftraggebers besteht auch bei einem Ersatz- oder Folgegeschäft, welches innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen wird. Ein solches Geschäft liegt vor, wenn z.B. eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit erfolgt (z.B. Abschluss eines Kaufvertrags anstelle eines Mietvertrags).

§9 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadenersatzanspruch der P4 Immobilien GmbH.

§10 Datenschutz

Zur Ausübung ihrer Tätigkeit und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ist die P4 Immobilien GmbH berechtigt, notwendige personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§11 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers und somit Weißwasser. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall, dass ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der zuvor aufgeführten Bedingungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt und welche den übrigen Vertragsbestimmungen nicht zuwider läuft.